Eigentumswohnung
kaufenEigentumswohnung
kaufen Das eigene Haus oder aber die Eigentumswohnung,
diese Frage stellt sich vielen potentiellen Interessenten einer Immobilie. Wer
sich dann nicht auf das Haus mit Garten eingeschossen hat, der kann auch in
einer Eigentumswohnung sein Glück finden. Besonders ältere Eigentumswohnungen
sind günstig zu erwerben und können, wenn man es richtig anfängt und die
wichtigsten Punkte beachtet, eine geradezu perfekte Investitionen auch in den
eigenen Ruhestand sein. Die passende Eigentumswohnung findenUm
die passende Eigentumswohnung zu finden gibt es natürlich mehrere
Möglichkeiten. Man kann sich selbst auf die Suche begeben oder auch einen
genialen Tipp aus dem Familien- oder Freundeskreis bekommen. Möchte man es
jedoch professioneller angehen, empfiehlt sich das hinzuziehen eines
Immobilienmaklers. Dieser befasst sich Tag für Tag mit dieser oftmals
unübersichtlichen Materie und hilft ihnen so entscheidende Fehler zu vermeiden,
wenn es um den Erwerb einer Immobilie und dessen Finanzierung und Begutachtung
geht.
Haben Sie unter den verschiedenen Maklern ihren Favoriten
auserkoren, sollte er zu Ihrer eigenen Sicherheit Mitglied in einem
Berufsverband sein. Ein guter Immobilienmakler ist fast immer sein Geld wert, da
er schon im Vorfeld Fehler verhindert, die später sehr teuer werden können. So
ist seine Honorierung, die je nach Region zwischen 3,5 bis 7,5 Prozent der
Kaufsumme liegen kann, als Provision üblich und durchaus gerechtfertigt. Versteckter
MangelGerade bei älteren Wohnungen besteht das Risiko, dass ein
versteckter Mangel nicht sofort erkannt wird. Die Wohnung kann Ihnen perfekt
erscheinen und dennoch den einen oder anderen versteckten Mangel erst später
offenbaren. Da sie natürlich nicht hinter Tapeten, Wände und Decken oder auch
unter Fußböden schauen können, sollte man im Vertrag „gekauft wie
besichtigt“ eintragen lassen.
Lassen Sie sich im Vertrag außerdem die
Zusicherung des Verkäufers darüber schriftlich fixieren, dass ihm
schwerwiegende Mängel bei Vertragsabschluss nicht bekannt seien. Sollten
innerhalb einer festgesetzten Frist nach Kauf der Eigentumswohnung dennoch
eklatante Mängel zu Tage treten, können sie über eine Anfechtung des
Kaufvertrages Schadensersatzansprüchen an den Verkäufer geltend machen.
Stellen Sie also ruhig aber entschlossen ganz spezielle Fragen zum Zustand der
Wohnung oder auch ganz gezielt nach existierenden und bekannten Mängeln.
Sollte
Ihnen, durch die Ausführungen des Verkäufers, ein versteckter Mangel bekannt
werden, können sie diesen bei den Verhandlungen dazu nutzen den Preis zu
drücken oder die Beseitigung des entsprechenden Schadens durch den Verkäufer
einfordern. Haben sie die Wohnung ohne entsprechende Schutzvermerke oder eine
Mängelrüge im Vertrag abgenommen, gestehen sie dem Verkäufer Stillschweigen
zu seine Verpflichtungen erfüllt zu haben und nehmen ihm so die Wohnung ab.
Denken
Sie daran, beim Kauf einer Eigentumswohnung auch den allgemeinen Zustand des
kompletten Gebäudes (Fassade, Dach, Dachrinnen, Kellerräume etc.) zu
kontrollieren, denn als zukünftiger Wohnungseigentümer übernehmen Sie
anteilig auch die Kosten für Reparaturen oder die Erhaltung des Hauses. WohnungsvermietungHaben
Sie in einer bestimmten Wohnung das Objekt ihrer Träume gefunden und wird diese
noch von Mietern bewohnt, sollten Sie unbedingt klären, ob selbige die Option
ihres Vorkaufsrechts ziehen -und in Ihren Vertrag eintreten wollen. Lehnen die
aktuellen Mieter dieses Angebot ab, kommt der Kauf endgültig zu Stande und der
bestehende Mietvertrag geht automatisch auf sie über.
In diesem Fall
sollten Sie vorher überprüfen, ob das Mietverhältnis unproblematisch und
bestenfalls harmonisch zu bewerten ist. Sollte dies der Fall sein und es besteht
ihrerseits kein Interesse die Wohnung selbst zu beziehen, dann haben sie
optimale Bedingungen für eine reibungslose und gewinnbringende
Wohnungsvermietung. Denken Sie bitte auch daran, ihren zukünftigen Mieter über
die Eintragung ins Grundbuch (Besitzerwechsel) zu informieren, damit diese ab
sofort die Miete an sie überweisen. Durch eine harmonische Wohnungsvermietung
trägt sich der Erwerb einer Eigentumswohnung zum großen Teil von allein und
ist aus diesem Grund eine gute Investition in die Zukunft. Kündigung
EigenbedarfMöchten Sie die neu erworbene Eigentumswohnung selbst
nutzen, dann müssen sie ein bestehendes Mietverhältnis natürlich vorab
kündigen. Hierfür muss ein berechtigtes Interesse ihrerseits an der
Wohnungsnutzung vorliegen. Die Wortfetzen die man bei solchen Vorgängen immer
wieder hört sind: Kündigung Eigenbedarf!
Voraussetzung für eine
Kündigung durch Eigenbedarf ist die Tatsache, dass ihnen kein vergleichbarer
Ersatzwohnraum in einem angemessenen Umkreis zur Verfügung steht. Sollten diese
Bedingungen in Ihrem Fall greifen, müssen sie immer noch darauf achten, die
gesetzliche Kündigungsfrist gegenüber den Mietern einzuhalten. Ein sofortiger
Bezug, direkt nach Erwerb der Wohnung, ist also nicht in jedem Fall
gewährleistet. Kredit
für AutokaufMöchten Sie sich ein neues Auto zulegen und sollte es sich
dabei nicht um ein Gebrauchtfahrzeug handeln, kann die Finanzierung über einen
anderen Anbieter wie z.B. BonKredit
erfolgen. Eine echte Alternative zum Bankkredit ist der Kredit
von privaten Investoren - Ein sogenannter Privatkredit.
Auch Selbständige sind mit dieser Kreditform oft erfolgreicher als bei einer
herkömmlichen Bank. Hier vergeben private Investoren Geld und oftmals zählt
der persönliche Eindruck oder Geschäftsidee mehr, als nur die reine Bonität. Lesen
Sie dazu auf unserer Seite mehr | 
|