Eigentumswohnung KaufvertragWenn Sie sich wirklich eine
Eigentumswohnung kaufen möchten, dann sollte auch der Kaufvertrag alle Fragen
und Details klären. Im Gegensatz zu einem Hauskauf, erwerben sie rechtlich
gesehen nämlich nur einen Anteil am jeweiligen Grundstück und somit speziell
gekoppeltes Sondereigentum. Der Rest der Immobilie (Treppenräume, Hobbyräume,
Schwimmbad etc.) bezeichnet man dagegen als Gemeinschaftseigentum.
Veränderungen und Umbauten an diesem Gemeinschaftseigentum bedürfen in der
Regel der Zustimmung aller Miteigentümer. Achten Sie zudem auf
Sondernutzungsrechte wie zum Beispiel Garagen, Car Ports, Schrebergärten oder
ähnliches.
Bevor der eigentliche Kaufvertrag von ihnen unterschrieben
wird, gibt es im Vorfeld noch einige Dinge zu beachten und zu klären. Da der
Käufer und neue Besitzer für noch bestehende, offene Ansprüche der
Hausgemeinschaft mit Inbesitznahme der Eigentumswohnung haftbar gemacht werden
kann, sollte man diesbezüglich dringend Erkundigungen einholen. Ein Verkäufer
und Vorbesitzer, der ein reines Gewissen hat, ermächtigt sie auch gerne, diese
Auskünfte beim zuständigen Hausverwalter einzuholen. RestforderungenAus
Sicherheitsgründen sollten sie natürlich auch einen Blick in das Grundbuch
werfen, um sich zu vergewissern, dass sowohl das Grundstück als auch die
Wohnung selbst nicht mit Hypotheken belastet sind. Am besten lässt man sich als
Käufer einen Zusatz in den Kaufvertrag einarbeiten, der eindeutig darauf
verweist, dass der neue Eigentümer für keinerlei Restforderungen aus der Zeit
vor dem Vertragsabschluss haftbar gemacht werden kann.
Ein Blick in die
Hausordnung sollte vor ihrer Unterschrift genauso zur Pflicht werden, wie das
überprüfen der verschiedenen, objektbezogenen Versicherungen die Sie vom
Vorbesitzer mitübernehmen möchten. Sollten sie diesbezüglich keine speziellen
Regelungen treffen, dann gehen alle laufenden Versicherungen automatisch auf sie
über. Lassen Sie sich zu guter letzt auch schriftlich bestätigen was sie mit
der neuen Eigentumswohnung zusätzlich eingekauft haben. Gegenstände wie eine
Einbauküche, Markisen, ein Gartenhäuschen, einen Geräteschuppen etc. gehören
nicht automatisch zum mit erworbenen Eigentum. TeilungserklärungUm
sich zusätzlich abzusichern sollte der Vertrag mit zwei wichtigen Anlagen
versehen werden. Durch eine so genannte Teilungserklärung wird festgelegt, aus
welchen Teilen des Grundstücks beziehungsweise des Gebäudes sich ihr Eigentum
zusammensetzt. Dieser Eintrag ist deswegen so wichtig, weil durch die Höhe des
anteiligen Eigentums zum einen die Höhe der Lasten und Kosten aufgeteilt werden
und zum anderen kann sie zum Ermitteln des Stimmrechts in der
Eigentümerversammlung hinzugezogen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die
Satzung ein Stimmrecht geregelt nach Eigentumsanteilen vorsieht. Üblicherweise
ist jedoch das vom Gesetz eingerichtete Kopfstimmrecht gängige Praxis. Nicht
selten wird aber auch ein Stimmrecht angewendet, welches sich an die Verteilung
nach Wohneinheiten richtet.
Denken Sie auch daran, dass sie nur die
Räume gekauft haben, die im Kaufvertrag samt Teilungserklärung und ebenfalls
im Aufteilungsplan aufgeführt werden. Ebenso müssen Sondernutzungsrechte
jeweils in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan Erwähnung finden. Zu
diesem Sondernutzungsrechten gehören unter anderem das alleinige
Gartennutzungsrecht oder besondere Rechte an der Fassade, um dort zum Beispiel
Reklame anzubringen.
Interessant ist die Teilungserklärung für die
Sondernutzungsrechte spätestens dann, wenn keinerlei Einschränkungen
vorgesehen sind. In solchen Fällen kann es passieren, dass in der Wohnanlage
zum Beispiel eine Disco oder ein Ladengeschäft eröffnet wird. Solch eine
Veränderung kann unter Umständen den Wert der eigenen Wohnung entscheidend
mindern. Die Gemeinschaftsordnung legt im zweiten Anhang zum Vertrag fest,
welche Rechte beziehungsweise Pflichten sie gegenüber anderen Miteigentümern
haben. Eine solche Gemeinschaftsordnung kann nur im Einvernehmen aller
Miteigentümer geändert werden. AuflassungsvormerkungZusammengefasst
wird sehr deutlich, wie wichtig es ist, die Bezeichnungen ihrer neuen Wohnung in
der Teilungserklärung, mit den im Kaufvertrag festgehaltenen auf
Übereinstimmung zu überprüfen. Eine solche Prüfung umfasst
selbstverständlich nicht nur die Wohnung, sondern auch alle eingetragenen
Nebenräume wie Garagen, Speicher und Keller.
Am besten suchen sie für
eine Durchsicht des Kaufvertrages professionelle Hilfe in Form eines Notars auf.
Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie den gesamten Text in aller Ruhe durch.
Markieren Sie sich dabei unschlüssige Abschnitte und unterschreiben Sie das
Dokument frühestens beim zweiten Termin.
Tatsächlicher Eigentümer der
neuen Eigentumswohnung werden sie erst durch den Grundbucheintrag, der sich oft
um Monate verzögert. Sichern Sie sich Ihren Anspruch deshalb durch eine
Auflassung, in der sich Käufer und Verkäufer vor einem Notar über den Erwerb
einigen. Möchten Sie kosten sparen, dann sollte man diese Aktion zeitgleich mit
dem Abschluss des Kaufvertrages machen. Durch den Eintrag der
Auflassungsvormerkung ins Grundbuch hindern sie den Vorbesitzer daran, die
Wohnung ein zweites Mal zu verkaufen. | 
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