Auto
LeasingvertragAuto LeasingvertragDas so genannte Leasing
eines Neuwagens kennt mittlerweile fast jeder, der sich schon einmal mit dem
Kauf eines Fahrzeugs beschäftigt hat. Doch in Wirklichkeit muss die Frage
erlaubt sein, ob die meisten Interessenten eines Neuwagenkaufs sich auch mit der
Materie des Auto Leasingvertrages auskennen oder ob ihnen einfach nur solche
Bezeichnungen wie Autoleasing oder Auto Leasingübernahme geläufig sind. Wir
vom PKR-Team möchten an dieser Stelle den Nebel etwas lichten und dem
interessierten Leser auf diesem Weg greifbare, verständliche und kompakte
Informationen zum Thema Auto Leasing an die Hand geben.
Auto Leasingvertrag – Auto MietvertragVorab muss einem Kunden,
der sich mit dem Leasing eines neuen Kraftfahrzeugs ernsthaft auseinandersetzen
möchte klar sein, dass ein Auto Leasingvertrag im erweiterten Sinne nichts
anderes als ein Auto-Mietvertrag darstellt. Das Fahrzeug wird dem Kunden in Form
eines Mietverhältnisses von der Leasinggesellschaft, der es rechtlich gehört,
lediglich zur Verfügung gestellt. Mit dem Zeitpunkt an dem der Leasingvertrag
endet, muss der Kunde das Kraftfahrzeug wieder abgeben. Sollte ein Kauf des
Objekts zum Ende der Leasing-Vereinbarung in Frage kommen, sollte man dies
bereits im Vorfeld schriftlich klären. In aller Regel ist stets auf eine
schriftliche Fixierung der Vereinbarungen zu achten, denn leider erweisen sich
mündliche Absprachen oder Zusagen später in den meisten Fällen nur noch als
Schall und Rauch. Verträge mit Andienungsrecht – was ist das?Von
Verträgen mit einem so genannten Andienungsrecht ist prinzipiell abzuraten, da
es sich hierbei um eine Vertragsklausel zu Ungunsten des Leasingnehmers handelt.
Stimmt der Kunde einem solchen Andienungsrecht dennoch zu und das Fahrzeug ist
zum Ende des Leasingverhältnisses weniger wert als zu Vertragsbeginn
kalkuliert, kann die Leasinggesellschaft den Fahrzeugkauf vom Kunden verlangen. Bei
einem solchen im Vertrag eingebrachten Andienungsrecht wird dem Kunden
seinerseits jedoch kein Erwerbsrecht des betreffenden Leasing-Fahrzeugs
eingeräumt. Bei einem höheren Fahrzeug-Restwert als zu Beginn kalkuliert,
steht der Leasing-Gesellschaft die Selbstverwertung zu. Man kann dem Kunden in
einem solchen Fall das Fahrzeug auch zum tatsächlich höheren Wert käuflich
anbieten, dieser ist dann aber nicht zum Kauf verpflichtet. Das
Leasing-Verhältnis vor Vertragsablauf beenden – ist das möglich oder nicht?Ein
Leasing ist generell Laufzeit gebunden, so das eine Beendigung des
Leasingvertrages vor dessen eigentlichen, schriftlich fixierten Ablauf entweder
gar nicht oder nur zu inakzeptablen Konditionen möglich ist. Ist man, aus
welchen Gründen auch immer, quasi dazu gezwungen das Leasingverhältnis zu
beenden, sollte man versuchen einen Ersatzpartner für den Leasingvertrag zu
finden. Doch selbst bei erfolgreicher Suche nach einem solchen Ersatzpartner,
ist man immer noch von der Zustimmung der jeweiligen Bank abhängig. Und
Achtung: Es gibt Leasinggesellschaften die bei einem Halterwechsel, eine
Tatsache die bei einer solchen Aktion ja eintritt, die Raten mit der
Rechtfertigung erhöhen, dass durch den zusätzlichen Haltereintrag im Kfz-Brief
ein Wertverlust entsteht. Selbst im Falle eines Totalschadens endet der
Leasingvertrag nicht, ohne dass er ordnungsgemäß gekündigt wird. Sollte einem
das Fahrzeug gestohlen werden ist unbedingt darauf zu achten, Den Leasingvertrag
erst mit einem Monat Verspätung aufzuheben. Innerhalb dieses Zeitraums ist der
Kunde nämlich verpflichtet ein gestohlenes Fahrzeug wieder zurückzunehmen. Sonderfälle
Diebstahl oder Totalschaden – was geschieht nun?Nach dem Diebstahl
oder Totalschadens eines Kraftfahrzeugs wird von den Versicherungen oft nur der
Wiederbeschaffungswert erstattet. In den meisten Fällen deckt sich dieser
Betrag jedoch nicht mit den Kosten, die laut Leasingvertrag noch zu entrichten
sind. Diese entstandene Finanzlücke, nicht selten mehrere tausend Euro, muss
dann vom Kunden geschlossen werden. Um solchen, für den eigenen
Geldbeutel schmerzhaften Erfahrungen vorzubeugen, ist darauf zu achten, dass der
Leasingvertrag über den Zusatz einer so genannten GAP-Deckung verfügt. Mit
solch einem Vertragszusatz ist man im Diebstahl- oder Totalschadensfall auf der
sicheren Seite, da die entstandene Finanzlücke im Anschluss von der
Versicherung gefüllt wird. Fahrzeugmängel trotz Nachbesserung –
besteht ein Recht auf Wandlung?Bei erfolglosen Nachbesserungen von
Mängeln besteht generell das Recht auf Wandlung. Das bedeutet, man kann in
diesem speziellen Fall vom Leasingvertrag/Kaufvertrag zurücktreten. Mit dem
Einverständnis des Händlers gilt der Rücktritt als abgeschlossen und der
Leasinggeber ist an diese Abmachung gebunden. Nach der Rückgabe des
Fahrzeugs an den Händler zahlt der Kunde eine Nutzungsentschädigung für die
bereits gefahrenen Kilometer. Die geleisteten Sonderzahlungen sind von der
Leasinggesellschaft ebenso zurückzuerstatten, wie die Leasingraten. Sollte der
Kunde gar eine Kaufpreisminderung beim Händler durchsetzen, müssen auch die
Leasingentgelte dementsprechend angepasst werden. Möchten
Sie ein Fahrzeug lieber kaufen und sollte es sich nicht um Gebrauchtfahrzeug
handeln, kann die Finanzierung auch über einen anderen Anbieter wie z.B. BonKredit
erfolgen. Fahrzeugrückgabe zum Leasing Ende – worauf
ist zu achten?Es ist enorm wichtig, dass der Kunde einen möglichst
neutralen Zeugen zum Rückgabetermin mitnimmt. Des Weiteren müssen alle
beanstandeten Schäden und Mängel nicht nur in das so genannte
Rücknahmeprotokoll aufgenommen- sondern auch möglichst genau bezeichnet
werden.
Ist man als Kunde mit den erhobenen Schäden und Mängeln sowie
der Kostenberechnung nicht einverstanden, so ist dies unmissverständlich und
deutlich bei den entsprechenden Punkten im Rücknahmeprotokoll zu verzeichnen.
Ist
mit den bis dato gewonnenen Erfahrungen oder aus dem eigenen Gefühl heraus mit
Schwierigkeiten von Seiten der Leasinggesellschaft oder dem Autohaus zu rechnen,
empfiehlt sich vor dem eigentlichen Rückgabetermin eine gründliche
Gebrauchtwagenprüfung durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation. Restwert
des Fahrzeugs bei Ende des Leasings – wer haftet?Bei Verträgen die
auf Basis der so genannten Restwertabrechnung abgeschlossen wurden, haftet der
Kunde. Bei solchen Verträgen muss vom Kunden die Differenz ausgeglichen werden,
die entsteht, wenn der zu Beginn kalkulierte Marktwert des Fahrzeugs zum
Vertragsende niedriger ist.
Will man dieser Haftung aus dem Weg gehen,
sollte bereits bei Vertragsaufnahme darauf geachtet werden, dass eine solche
Restwertabrechnung nicht mit in den Leasingvertrag aufgenommen wird. Nachzahlungen
– was ist gerechtfertigt?Sollte bei Restwertverträgen der zu Beginn
kalkulierte Fahrzeugwert aufgrund verschiedener Einflüsse nicht erzielt werden,
dann kann man eine Nachzahlung kaum umgehen. Das gleiche trifft auch auf
Fahrzeugmängel zu, die über den gewöhnlichen Verschleiß hinausgehen. Auch
bei einer deutlichen Überschreitung der im Leasingvertrag eingetragenen
Kilometerbasis wird eine Nachzahlung fällig.
Speziell im Bereich der
Nachzahlungen für Fahrzeugmängel werden immer wieder Gerichte bemüht.
Mittlerweile existieren aber Urteile die kleine Lackkratzer und Beulen als
typische Gebrauchsspuren einstufen und diese somit als vertragsgemäße
Abnutzung ansehen. Beim Gang vor die deutsche Gerichtsbarkeit liegt die
Beweislast für die übermäßige Abnutzung des Fahrzeugs stets beim
Leasinggeber. Inspektionen nach Fahrzeugrückgabe – muss man zahlen?Nach
erfolgter Rückgabe des Leasingfahrzeugs muss der Kunde für kurzfristig
anstehende Wartungskosten in der Regel nicht einstehen. Es gibt aber immer
wieder Leasinggesellschaften oder Autohändler die versuchen dem Leasingnehmer
diese Kosten aufzudrücken. Hier sollte man sich genauso wenig zahlungsbereit
zeigen, wie im Falle einer Fahrzeugaufarbeitung die für einen Wiederverkauf
durchgeführt wird. Das ist und bleibt eine alleinige Angelegenheit der
Leasinggesellschaften.
Ist die Bereifung wegen zu hoher Abnutzung bei
Fahrzeugrückgabe zwingend zu ersetzen, haben die jeweiligen Leasingnehmer den
Anspruch auf einen Abzug „neu für alt“. Restwert des Fahrzeugs am
Ende höher – wie wird berechnet?Ist der Restwert des Leasingfahrzeugs
am Ende der Laufzeit höher als zu Vertragsbeginn kalkuliert, wird der Kunde am
Mehrerlös mit 75 Prozent beteiligt. Diese Vorgehensweise trifft jedoch nur auf
das Restwertleasing zu.
Beim Kilometerleasing steht einem eine
Rückerstattung nur dann zu, wenn man weniger Kilometer fährt als zu
Vertragsbeginn vereinbart. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die
veranschlagten Mehr- und Minderkilometersätze identisch sind.
Ganz
wichtig: Eine Minderkilometersatz-Vereinbarung sollte vor einer
Vertragsunterschrift stets im selbigen enthalten sein. Ist dies nicht der Fall,
geht man bei einer eventuellen Kilometerunterschreitung prinzipiell leer aus.
Möchten
Sie auch mehr über die Vor- und Nachteile eines Fahrzeugkaufs beziehungsweise
einer Fahrzeugfinanzierung wissen, dann
klicken Sie hier.... | | | | Auto
Leasing / Fahrzeug Leasing | Auto
Kredit / Auto Finanzierung | | Geringe
Monatsraten! | Eine Finanzierung ist auch
ohne Anzahlung möglich. | | Der
Kunde zahlt nur die reale Nutzung des Fahrzeugs und trägt so quasi auch nur
dessen reinen Werteverlust. | Kilometerpauschalen
existieren bei einer Finanzierung nicht. So ist man also nicht an eine
Jahreskilometerbegrenzung gebunden. | | Zum
Laufzeitende der Leasingperiode ist der Umstieg in ein neues Fahrzeug möglich. | Mit
Ablauf der Kreditlaufzeit geht das Fahrzeug in den eigenen Besitz über. | | Bei
Neuwagen werden anfallende Reparaturen (Materialmängel etc.) meist über die
Garantie oder Kulanz abgewickelt. | Zahlungen
für großzügige Neuwagengarantien sind oft schon in den Kreditraten enthalten. | | Verkauf
des "Gebrauchten" entfällt. Das erspart Zeit, Nerven und jede Menge
Papierkram. | Kleinere Schäden können nach
eigenem Ermessen reguliert werden. | | Steuervorteile
für Gewerbetreibende. | | | | | | Eingeschränkte
Kilometerpauschale möglich. | Je nach
Laufzeit der Finanzierung können die Darlehensraten empfindlich hoch sein. | | Vollkaskoversicherung
ist Pflicht. | Vollkaskoversicherung ist
Pflicht. | | Exakte Einhaltung der
Inspektionstermine. | Mögliche hohe
Reparaturkosten für Verschleißteile bei älteren Fahrzeugen. | | Werkstattbindung
- Freie Werkstattwahl entfällt. | Garantiezeit
nur befristet. | | Auch der kleinste
Kratzer/Steinschlag etc. muss umgehend gemeldet und behoben werden. | | | Verschiedene
Vertragsformen und Klauseln (Restwertleasing, Kilometerleasing, Andienungsrecht
etc.) können in die Irre führen. | | | Sonderzahlung
zu Leasingbeginn. | | | Für
Privatpersonen nur bedingt zu empfehlen. | | | | |
Sind
sie auf der Suche nach einem günstigen Kredit? Eine echte Alternative zum
Bankkredit ist der Kredit
von privaten Investoren - Ein sogenannter Privatkredit.
Auch Selbständige sind mit dieser Kreditform oft erfolgreicher als bei einer
herkömmlichen Bank. Hier vergeben private Investoren Geld und oftmals zählt
der persönliche Eindruck oder Geschäftsidee mehr, als nur die reine Bonität. Lesen
Sie dazu auf unserer Seite mehr |