Auto Leasingvertrag

Auto Leasingvertrag

Das so genannte Leasing eines Neuwagens kennt mittlerweile fast jeder, der sich schon einmal mit dem Kauf eines Fahrzeugs beschäftigt hat. Doch in Wirklichkeit muss die Frage erlaubt sein, ob die meisten Interessenten eines Neuwagenkaufs sich auch mit der Materie des Auto Leasingvertrages auskennen oder ob ihnen einfach nur solche Bezeichnungen wie Autoleasing oder Auto Leasingübernahme geläufig sind.

Wir vom PKR-Team möchten an dieser Stelle den Nebel etwas lichten und dem interessierten Leser auf diesem Weg greifbare, verständliche und kompakte Informationen zum Thema Auto Leasing an die Hand geben.

Auto Leasingvertrag – Auto Mietvertrag

Vorab muss einem Kunden, der sich mit dem Leasing eines neuen Kraftfahrzeugs ernsthaft auseinandersetzen möchte klar sein, dass ein Auto Leasingvertrag im erweiterten Sinne nichts anderes als ein Auto-Mietvertrag darstellt. Das Fahrzeug wird dem Kunden in Form eines Mietverhältnisses von der Leasinggesellschaft, der es rechtlich gehört, lediglich zur Verfügung gestellt. Mit dem Zeitpunkt an dem der Leasingvertrag endet, muss der Kunde das Kraftfahrzeug wieder abgeben. Sollte ein Kauf des Objekts zum Ende der Leasing-Vereinbarung in Frage kommen, sollte man dies bereits im Vorfeld schriftlich klären. In aller Regel ist stets auf eine schriftliche Fixierung der Vereinbarungen zu achten, denn leider erweisen sich mündliche Absprachen oder Zusagen später in den meisten Fällen nur noch als Schall und Rauch.

Verträge mit Andienungsrecht – was ist das?

Von Verträgen mit einem so genannten Andienungsrecht ist prinzipiell abzuraten, da es sich hierbei um eine Vertragsklausel zu Ungunsten des Leasingnehmers handelt. Stimmt der Kunde einem solchen Andienungsrecht dennoch zu und das Fahrzeug ist zum Ende des Leasingverhältnisses weniger wert als zu Vertragsbeginn kalkuliert, kann die Leasinggesellschaft den Fahrzeugkauf vom Kunden verlangen.

Bei einem solchen im Vertrag eingebrachten Andienungsrecht wird dem Kunden seinerseits jedoch kein Erwerbsrecht des betreffenden Leasing-Fahrzeugs eingeräumt. Bei einem höheren Fahrzeug-Restwert als zu Beginn kalkuliert, steht der Leasing-Gesellschaft die Selbstverwertung zu. Man kann dem Kunden in einem solchen Fall das Fahrzeug auch zum tatsächlich höheren Wert käuflich anbieten, dieser ist dann aber nicht zum Kauf verpflichtet.

Das Leasing-Verhältnis vor Vertragsablauf beenden – ist das möglich oder nicht?

Ein Leasing ist generell Laufzeit gebunden, so das eine Beendigung des Leasingvertrages vor dessen eigentlichen, schriftlich fixierten Ablauf entweder gar nicht oder nur zu inakzeptablen Konditionen möglich ist. Ist man, aus welchen Gründen auch immer, quasi dazu gezwungen das Leasingverhältnis zu beenden, sollte man versuchen einen Ersatzpartner für den Leasingvertrag zu finden. Doch selbst bei erfolgreicher Suche nach einem solchen Ersatzpartner, ist man immer noch von der Zustimmung der jeweiligen Bank abhängig.

Und Achtung: Es gibt Leasinggesellschaften die bei einem Halterwechsel, eine Tatsache die bei einer solchen Aktion ja eintritt, die Raten mit der Rechtfertigung erhöhen, dass durch den zusätzlichen Haltereintrag im Kfz-Brief ein Wertverlust entsteht.

Selbst im Falle eines Totalschadens endet der Leasingvertrag nicht, ohne dass er ordnungsgemäß gekündigt wird. Sollte einem das Fahrzeug gestohlen werden ist unbedingt darauf zu achten, Den Leasingvertrag erst mit einem Monat Verspätung aufzuheben. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Kunde nämlich verpflichtet ein gestohlenes Fahrzeug wieder zurückzunehmen.

Sonderfälle Diebstahl oder Totalschaden – was geschieht nun?

Nach dem Diebstahl oder Totalschadens eines Kraftfahrzeugs wird von den Versicherungen oft nur der Wiederbeschaffungswert erstattet. In den meisten Fällen deckt sich dieser Betrag jedoch nicht mit den Kosten, die laut Leasingvertrag noch zu entrichten sind. Diese entstandene Finanzlücke, nicht selten mehrere tausend Euro, muss dann vom Kunden geschlossen werden.

Um solchen, für den eigenen Geldbeutel schmerzhaften Erfahrungen vorzubeugen, ist darauf zu achten, dass der Leasingvertrag über den Zusatz einer so genannten GAP-Deckung verfügt. Mit solch einem Vertragszusatz ist man im Diebstahl- oder Totalschadensfall auf der sicheren Seite, da die entstandene Finanzlücke im Anschluss von der Versicherung gefüllt wird.

Fahrzeugmängel trotz Nachbesserung – besteht ein Recht auf Wandlung?

Bei erfolglosen Nachbesserungen von Mängeln besteht generell das Recht auf Wandlung. Das bedeutet, man kann in diesem speziellen Fall vom Leasingvertrag/Kaufvertrag zurücktreten. Mit dem Einverständnis des Händlers gilt der Rücktritt als abgeschlossen und der Leasinggeber ist an diese Abmachung gebunden.

Nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler zahlt der Kunde eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer. Die geleisteten Sonderzahlungen sind von der Leasinggesellschaft ebenso zurückzuerstatten, wie die Leasingraten. Sollte der Kunde gar eine Kaufpreisminderung beim Händler durchsetzen, müssen auch die Leasingentgelte dementsprechend angepasst werden.

 

Möchten Sie ein Fahrzeug lieber kaufen und sollte es sich nicht um Gebrauchtfahrzeug handeln, kann die Finanzierung auch über einen anderen Anbieter wie z.B. BonKredit erfolgen.

 

Fahrzeugrückgabe zum Leasing Ende – worauf ist zu achten?

Es ist enorm wichtig, dass der Kunde einen möglichst neutralen Zeugen zum Rückgabetermin mitnimmt. Des Weiteren müssen alle beanstandeten Schäden und Mängel nicht nur in das so genannte Rücknahmeprotokoll aufgenommen- sondern auch möglichst genau bezeichnet werden.

Ist man als Kunde mit den erhobenen Schäden und Mängeln sowie der Kostenberechnung nicht einverstanden, so ist dies unmissverständlich und deutlich bei den entsprechenden Punkten im Rücknahmeprotokoll zu verzeichnen.

Ist mit den bis dato gewonnenen Erfahrungen oder aus dem eigenen Gefühl heraus mit Schwierigkeiten von Seiten der Leasinggesellschaft oder dem Autohaus zu rechnen, empfiehlt sich vor dem eigentlichen Rückgabetermin eine gründliche Gebrauchtwagenprüfung durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation.

Restwert des Fahrzeugs bei Ende des Leasings – wer haftet?

Bei Verträgen die auf Basis der so genannten Restwertabrechnung abgeschlossen wurden, haftet der Kunde. Bei solchen Verträgen muss vom Kunden die Differenz ausgeglichen werden, die entsteht, wenn der zu Beginn kalkulierte Marktwert des Fahrzeugs zum Vertragsende niedriger ist.

Will man dieser Haftung aus dem Weg gehen, sollte bereits bei Vertragsaufnahme darauf geachtet werden, dass eine solche Restwertabrechnung nicht mit in den Leasingvertrag aufgenommen wird.

Nachzahlungen – was ist gerechtfertigt?

Sollte bei Restwertverträgen der zu Beginn kalkulierte Fahrzeugwert aufgrund verschiedener Einflüsse nicht erzielt werden, dann kann man eine Nachzahlung kaum umgehen. Das gleiche trifft auch auf Fahrzeugmängel zu, die über den gewöhnlichen Verschleiß hinausgehen. Auch bei einer deutlichen Überschreitung der im Leasingvertrag eingetragenen Kilometerbasis wird eine Nachzahlung fällig.

Speziell im Bereich der Nachzahlungen für Fahrzeugmängel werden immer wieder Gerichte bemüht. Mittlerweile existieren aber Urteile die kleine Lackkratzer und Beulen als typische Gebrauchsspuren einstufen und diese somit als vertragsgemäße Abnutzung ansehen. Beim Gang vor die deutsche Gerichtsbarkeit liegt die Beweislast für die übermäßige Abnutzung des Fahrzeugs stets beim Leasinggeber.

Inspektionen nach Fahrzeugrückgabe – muss man zahlen?

Nach erfolgter Rückgabe des Leasingfahrzeugs muss der Kunde für kurzfristig anstehende Wartungskosten in der Regel nicht einstehen. Es gibt aber immer wieder Leasinggesellschaften oder Autohändler die versuchen dem Leasingnehmer diese Kosten aufzudrücken. Hier sollte man sich genauso wenig zahlungsbereit zeigen, wie im Falle einer Fahrzeugaufarbeitung die für einen Wiederverkauf durchgeführt wird. Das ist und bleibt eine alleinige Angelegenheit der Leasinggesellschaften.

Ist die Bereifung wegen zu hoher Abnutzung bei Fahrzeugrückgabe zwingend zu ersetzen, haben die jeweiligen Leasingnehmer den Anspruch auf einen Abzug „neu für alt“.

Restwert des Fahrzeugs am Ende höher – wie wird berechnet?

Ist der Restwert des Leasingfahrzeugs am Ende der Laufzeit höher als zu Vertragsbeginn kalkuliert, wird der Kunde am Mehrerlös mit 75 Prozent beteiligt. Diese Vorgehensweise trifft jedoch nur auf das Restwertleasing zu.

Beim Kilometerleasing steht einem eine Rückerstattung nur dann zu, wenn man weniger Kilometer fährt als zu Vertragsbeginn vereinbart. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die veranschlagten Mehr- und Minderkilometersätze identisch sind.

Ganz wichtig: Eine Minderkilometersatz-Vereinbarung sollte vor einer Vertragsunterschrift stets im selbigen enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, geht man bei einer eventuellen Kilometerunterschreitung prinzipiell leer aus.

Möchten Sie auch mehr über die Vor- und Nachteile eines Fahrzeugkaufs beziehungsweise einer Fahrzeugfinanzierung wissen, dann klicken Sie hier....

  
Auto Leasing / Fahrzeug LeasingAuto Kredit / Auto Finanzierung
Geringe Monatsraten!Eine Finanzierung ist auch ohne Anzahlung möglich.
Der Kunde zahlt nur die reale Nutzung des Fahrzeugs und trägt so quasi auch nur dessen reinen Werteverlust.Kilometerpauschalen existieren bei einer Finanzierung nicht. So ist man also nicht an eine Jahreskilometerbegrenzung gebunden.
Zum Laufzeitende der Leasingperiode ist der Umstieg in ein neues Fahrzeug möglich.Mit Ablauf der Kreditlaufzeit geht das Fahrzeug in den eigenen Besitz über.
Bei Neuwagen werden anfallende Reparaturen (Materialmängel etc.) meist über die Garantie oder Kulanz abgewickelt.Zahlungen für großzügige Neuwagengarantien sind oft schon in den Kreditraten enthalten.
Verkauf des "Gebrauchten" entfällt. Das erspart Zeit, Nerven und jede Menge Papierkram.Kleinere Schäden können nach eigenem Ermessen reguliert werden.
Steuervorteile für Gewerbetreibende. 
  
Eingeschränkte Kilometerpauschale möglich.Je nach Laufzeit der Finanzierung können die Darlehensraten empfindlich hoch sein.
Vollkaskoversicherung ist Pflicht.Vollkaskoversicherung ist Pflicht.
Exakte Einhaltung der Inspektionstermine.Mögliche hohe Reparaturkosten für Verschleißteile bei älteren Fahrzeugen.
Werkstattbindung - Freie Werkstattwahl entfällt.Garantiezeit nur befristet.
Auch der kleinste Kratzer/Steinschlag etc. muss umgehend gemeldet und behoben werden. 
Verschiedene Vertragsformen und Klauseln (Restwertleasing, Kilometerleasing, Andienungsrecht etc.) können in die Irre führen. 
Sonderzahlung zu Leasingbeginn. 
Für Privatpersonen nur bedingt zu empfehlen. 
  

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