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 | Pfändungsschutz-Konto ab dem 01.07.2010 | | 0 Kommentare,
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 | Politik der persönlichen Bereicherung statt Politik für Staat und Volk? | | 0 Kommentare,
16.03.2010 15:09:45 | | |
 | Steuerzahlerbund: Deutsche bei Steuern und Abgaben vorn! | | 0 Kommentare,
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 | Das P-Konto und der zum Teil unsägliche Gebührendschungel deutscher Banken! | | 0 Kommentare,
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 | Merkel und Co. - peinlich durchschaubare Wahlkampfmanöver! | | 0 Kommentare,
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 | Gold: Die ultimative Versicherung und Währung? | | 0 Kommentare,
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 | Das Pfändungsschutzkonto: Stigmata für die Betroffenen – sprudelnde Gebührenquelle für die Finanzlobby! | | 0 Kommentare,
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 | Ist die Kopfpauschale systematischer Betrug am Beitragszahler? | | 0 Kommentare,
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 | Griechenland Hilfe – Deutsche Banken sollen mit ins Boot! | | 0 Kommentare,
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 | PRD: Plutokratische Republik Deutschland – Dumpinglöhne und Diätenerhöhung aus einer Hand | | 0 Kommentare,
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| Dass die Wirtschaftskrise nicht wirklich durchgestanden ist, sollte jedem Bürger, der noch einigermaßen bei Verstand ist, einleuchten. Mit dem Bankencrash hätten auch viele Superreiche ihr Vermögen verloren. Um dies zu verhindern haben Sie Ihre Beziehungen spielen lassen und die Politikmarionetten an deren imaginären Fäden in die für sie günstigste Richtung gelenkt. Nun wird umorganisiert, damit bei dem unweigerlich kommenden Totalcrash möglichst das komplette eigene Vermögen erhalten bleibt.
Ein jeder der noch über mittlere bis größere Bargeldbeträge verfügt, sollte sich ebenfalls Gedanken darüber machen, wie er den Wert seines hart erwirtschafteten Vermögens absichern kann. Edelmetalle, wie zum Beispiel Gold, sind in aller Munde. Doch auch beim Gold gibt es pro und contra. Wir möchten Ihnen in unserem Block in den nächsten Wochen jeweils 6 Gründe nennen die für Gold sprechen und demgegenüber jeweils 6 Gründe nennen die gegen Gold sprechen. Wie Sie Ihr Geld am Ende absichern, bleibt natürlich ihre Entscheidung. Wir möchten lediglich ein paar gut gemeinte Hinweise geben.
Heute fangen wir an dieser Stelle also mit dem ersten Grund an, der für eine Goldanlage spricht.
Grund 1: Hochexplosives Pulverfass Inflation!
Die von gierigen und verantwortungslos handelnden Banken verursachte Weltwirtschaftskrise konnte nur durch, von Staaten ins Leben gerufene, Rettungsprogramme verlangsamen werden. Die dafür bereitgestellten Unsummen sind auf Pump finanziert und stehen somit auf bedrohlich wackeligen Beinen.
Großbritannien hat beispielsweise damit begonnen, die aus dem Ruder gelaufenen Staatsschulden über die eigene Notenpresse zu finanzieren. Dabei kauft die britische Notenbank die neu ausgegebenen Staatsanleihen auf, um so frisches Geld in den Kreislauf zu pumpen. Die dabei entstehende, immense Steigerung der Geldmengen werden über kurz oder lang zu deutlich höheren Preisen führen.
Die logische Folge davon ist, dass dem stetig wachsenden Angebot keine angemessene Gütermenge gegenüberstehen kann. Die dadurch entstehenden Inflationsraten waren für den Goldpreis in der Vergangenheit immer so etwas wie ein Turbomotor. Aus diesem Grund spricht eine Inflationsgefahr naturgemäß immer für eine Investition in Gold.
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| Wir haben die gesamte Sparplanpolitik der Bundesregierung in den letzten Wochen noch einmal sacken lassen. Nachdem wir dieses Thema jetzt erneut aufgenommen haben, wird einem das Ausmaß der radikalen und mit einer, so noch nie da gewesenen, sozialen Eiseskälte ausgeführten Streichorgie, erst in vollem Umfang bewusst. Man muss im Prinzip nur die gesamte Summe an geplanten Einsparungen im sozialen Bereich, mit der Gesamtsumme von 80 Milliarden Euro ins Verhältnis bringen.
So beabsichtigt die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren insgesamt Einsparungen von ca. 80 Milliarden Euro vorzunehmen, wobei allein auf die Sozialausgaben, also dort wo das tägliche Elend zuhause ist, 30 Milliarden Euro an Einsparungen geplant sind. Das sind sage und schreibe 37,5 % des gesamten Sparpakets!!! Die Staatsschulden sind in den letzten zwei Jahren, durch die von skrupellosen Zocker-Banken verursachte Krise, förmlich explodiert und nun soll die Bevölkerungsschicht die schwerste Bürde tragen, die für dieses Desaster überhaupt keine Schuld trifft: Rentner, Arbeitslose und Familien!
Rentner die zum Beispiel noch Hartz IV Bezüge erhalten, werden die Einzahlungen in die Rentenversicherung gestrichen. Arbeitslosen die nicht innerhalb eines Jahres einen neuen Job gefunden haben, wird der bislang gezahlte Zuschlag (Übergangsgeld) komplett gestrichen, womit der soziale Abstieg rasant an Fahrt aufnehmen dürfte. Empfängern von Wohngeld soll der Heizkostenzuschuss gestrichen werden, so dass man im kommenden Winter sehr wohl vor der Frage stehen kann "hungern oder frieren".
So richtig widerlich ist aber die Regelung beim Elterngeld für Hartz IV Empfänger. So wird der Mutter eines Hartz IV Kindes diese Zahlung (150 Euro) komplett gestrichen und sie muss zusehen wie sie ihren, vom Staat wohl eher unerwünschten, Nachwuchs ausreichend versorgen kann. Die Gattin des millionenschweren Unternehmers darf sich hingegen weiter auf die 150 Euro Elterngeld freuen. Da sie bei den zuständigen Behörden nicht als Hartz-IV-Beziehern registriert ist, greifen die Sparpläne der Bundesregierung bei ihr auch nicht und so kassiert sie Monat für Monat die 150 Euro Elterngeld. Es wird an dieser Stelle halt keine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt.
Die Krönung aber ist: Es ist schon von Fällen berichtet worden, in denen Unternehmerfamilien sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse eingerichtet haben, um anschließend das maximale Elterngeld von 1800 Euro abzukassieren. Rechnet man diese Summe auf ein ganzes Jahr, dann steckt sich diese eh schon privilegierte Familie eine steuerfreie Zusatzeinnahme von 21.600 Euro für ihren Sprössling in die Tasche. Das ist zwar zutiefst unmoralisch, mit dem Gesetz aber vereinbar. Trotzdem muss man sich zähneknirschend und besorgt die Frage stellen: "Armes Deutschland, wie tief wird Dich deine Regierungskaste noch in den sozialen Abgrund regieren?"
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| Das neu eingeführte Pfändungsschutzkonto ist jetzt bereits seit 2 Monaten verfügbar, doch so richtig glücklich wird wohl nicht jeder damit. Das liegt vor allem daran, dass sich die Banken in teilweise unverschämter weise an den eh schon kargen Geldern der Betroffenen bedienen können. Die Bundesregierung wollte es mit ihrer „Volksfürsorge“ auch nicht übertreiben und ließ den Geldinstituten, bei deren Umgang mit diesem neuen Konto, freie Hand.
So erhebt man allerorts die unterschiedlichsten Kontoführungsgebühren, zum Teil mit dem Ziel, die ungeliebte Kundschaft schnellstens loszuwerden und es entsteht im Prinzip eine absurde, ja vollkommen perfide Situation. Die monatlichen Gebühren für ein P-Konto steigen in vielen Fällen rapide an, die Leistungen für dieses Konto werden im gleichen Moment aber ebenso rapide beschnitten. Mehr Gebühren zahlen und gleichzeitig werden die Bank- und Kreditkarten abgegeben, der Zugriff auf das Online-Banking verwehrt und vielleicht noch so manch andere Schikane aus dem Hut gezaubert. Das ist schon ein echt starker und gewöhnungsbedürftiger Tobak, der einem da vorgesetzt wird.
Nun denn, wir haben uns mal daran versucht, irgendwie einen Weg oder zumindest Pfad durch den Gebührendschungel deutscher Banken zu schlagen. So richtig klare Aussagen sind leider nicht überall vorzufinden und beim durchwühlen entsprechender Foren gab es natürlich auch pro und kontra. Trotzdem möchten wir euch unsere ersten Ergebnisse, die wie folgt aussehen, nicht vorenthalten:
• Die Deutsche Bank hat, nach der Einschätzung vieler Internetuser, beim Umgang mit dem P-Konto überwiegend gut abgeschnitten. Schon bei der Vergabe des Deutsche Bank-Aktiv Kontos (Jedermann-Konto) soll es seiner Zeit zu keinen Problemen gekommen sein. Die Gebühren für ein P-Konto betragen hier 8,99 Euro im Monat (Normal sind 4,49 Euro) und der Zugriff auf das Online Banking bleibt erhalten. Kredit- und EC-Karten sind abzugeben und man bekommt eine Deutsche Bank Service Card ohne Zahlungsfunktion aber mit Geldkartenchip. Der Umgang mit den Kunden wird als freundlich und kompetent beschrieben, so dass man sich nicht als Mensch zweiter Klasse vorkommt.
• Die Sparkassen schnitten bislang unterschiedlich ab. Vor allem die Großstadtsparkassen (Berlin, München, Hamburg, Dresden etc.) bekamen besonders gute Noten, da sie laut unserem Kenntnisstand keine Extra-Gebühren auf ein P-Konto erheben und auch sämtliche Funktionalitäten (EC-Karte, Kreditkarte, Dispo etc.) bestehen bleiben. Erst bei einer vorliegenden Pfändung werden diese Dienste eingestellt. Schlechtere Noten erhielten die kleineren Sparkassen, die regional unterschiedliche Kontoführungsgebühren für ein P-Konto erheben. So geht an dieser Stelle die Gebührenschere schon weit auseinander, besonders wenn man bedenkt, das Sparkassen z.B. am Niederrhein ca. 3,10 Euro und Sparkassen in Norddeutschland ca. 12 Euro monatliche P-Kontoführungsgebühren berechnen. Klipp und klare Aussagen sind bei den Sparkassen also kaum möglich.
• Die Norisbank geht, nach der Fülle an gesichteten Erfahrungsberichten, recht freundlich mit den P-Kontokunden um. Eine Kontoumstellung oder sogar dessen Neueröffnung mit anschließender Umwandlung in ein P-Konto soll in den meisten Fällen recht problemlos von statten gegangen sein. Es werden neben den ca. 5 Euro P-Kontoführungsgebühren noch 1,50 Euro pro Überweisung erhoben. Das Telefon- und Onlinebanking ist möglich und man erhält eine Geldkarte mit Pin zum Abheben von Bargeld an allen Geldautomaten der Cash-Group. Der bargeldlose Zahlungsverkehr, z.B. in Geschäften, ist damit jedoch nicht möglich. Es wurde vereinzelt darüber berichtet, dass die Norisbank gerne den Versuch unternimmt, einen Sparvertrag mit der Kontoeröffnung zu verkaufen.
• Die Postbank bekam zum Großteil auch recht gute Noten, was nicht zuletzt daraus abzuleiten ist, dass sie bislang keine Extragebühren auf das P-Konto erhebt. Die normalen Kontoführungsgebühren belaufen sich, bei einem monatlichen Geldeingang von unter 1000 Euro, auf 5,90 Euro im Monat. Zwar wird mit der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto der Dispo-Kredit gestrichen und die Kreditkarten eingezogen, doch durch die Führung eines Kontos auf Guthaben-Basis behält man seine Postbank-Giro Card, mit der auch der bargeldlose Zahlungsverkehr, innerhalb des bestehenden Guthabens, problemlos möglich sein soll. Ebenso wird den Kunden auch der Zugang zum Telefon- und Onlinebanking nicht verwehrt. Die Behandlung durch die Mitarbeiter der Postbank empfanden die meisten Betroffenen als recht angenehm.
• Manche Volksbanken verdienen hingegen ihren Namen nicht. Einige dieser Geldinstitute verlangen für das Führen eines P-Kontos satte 10- 25 Euro an Gebühren. Neukunden die gezielt nach einem P-Konto fragen, werden von vornherein abgelehnt. Auf jede noch so kleine Serviceleistung werden Extra-Gebühren erhoben. So macht man die ungeliebte Kundschaft marode und hebelt das Gesetz faktisch aus.
• Die Commerzbank erhebt laut unserer Recherche keinerlei Extra-Gebühren für das P-Konto und auch die Handlungsspielräume sollen dort identisch zu denen eines normalen Kontos sein. Entsprechende Bonität natürlich voraus gesetzt.
• Die Comdirect berechnet für das Führen eines P-Kontos monatliche Gebühren von 10,90 Euro. Als enthaltene Leistungen werden der vierteljährliche Rechnungsabschluss, der monatliche Finanzreport per elektronischer Postbox und das gebührenfreie Abheben, bzw. Einzahlen auf das Konto an allen Schaltern von Commerzbank-Filialen angegeben. Von einem Zugang zum Online-Banking und der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf Guthabenbasis ist in den AGBs nicht die Rede.
• Bei der ING-Diba ist das P-Konto kostenlos. Was sich im ersten Moment noch toll anhört wird aber schnell zur Lachnummer, denn durch den Entzug der EC-Karte ist man bei einer Direktbank vom problemlosen Bargeldzugang quasi ausgeschlossen.
• Die Netbank, eine weitere Direktbank, wirbt mit ihren regelmäßigen Spitzenpositionen in unabhängigen Tests in Bezug auf die besten Konditionen. Leider gilt dies nicht für P-Konto-Inhaber, von denen die Netbank eine monatliche Gebühr von 20 Euro verlangt. Die ganz offensichtlich ungeliebte P-Konto-Klientel wird durch das Vorenthalten der Kredit- und EC-Karten finanziell praktisch entmündigt. So hat sich die Netbank einen „Arme-Leute-Abwehrriegel“ errichtet, um seinen Laden schön sauber zu halten. Da nutzt auch die Freischaltung des Telefon- und Onlinebankings nicht mehr viel.
• Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) berechnet für das P-Konto ein monatliches Entgelt von 5 Euro. Betrachtet man die damit verbundenen Serviceleistungen, dann kann diese Gebühr als im fairen Rahmen bezeichnet werden. Immerhin darf man seine EC-Karte (Maestro) behalten und damit im Rahmen seines Guthabens am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen (innerhalb der Eurozone sogar kostenfrei!). Des Weiteren ist man auch für das Online oder auch Internet-Banking freigeschaltet.
Informationen zu weiteren Geldinstituten liegen uns bislang leider nicht vor. Auch weisen wir darauf hin, dass wir unsere Informationen zwar mit größter Sorgfalt recherchiert haben, jedoch keinen Anspruch auf einhundertprozentige Richtigkeit dieser Daten erheben wollen oder gar können. Sollten von Seiten unserer Besucher andere oder ähnliche Erfahrungen vorliegen, dann immer her damit. Auch für Fragen zum Thema P-Konto stehen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne zur Verfügung.
Also schreibt uns eure Erfahrungen oder Fragen. Nutzt dafür die Kommentarfunktion unseres Info-Blogs auf www.privat-kredit-report.de , wir sind gespannt und freuen uns auf viele Interessante Beiträge und Fragen, aus deren Essenz wir anschließend eine extra Infoseite erstellen möchten, die allen weiteren Hilfesuchenden als zusätzliche Informationsquelle dienen soll!
Bis dahin viele Grüße,
Uwe vom PKR-Team!
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| Die Zahlen, so sie denn stimmen, sprechen für sich: Im gesamten Kalenderjahr 2009 wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 43,5 Millionen Euro an zinslosen Darlehen für die Empfänger von Leistungen nach dem Hartz IV-Gesetz ausgezahlt. In Bezug auf die Gesamtsumme, ist der Zuwachs von über 9 Millionen Euro (fast 30 Prozent) schon fast gewaltig.
Diese Zahlen sind im direkten Vergleich zur regulären Kreditwirtschaft zwar eher als „Peanuts“ zu bezeichnen, doch für die Betroffenen ist es im Prinzip die einzige Möglichkeit, um unerwartete, finanzielle Notsituationen meistern zu können. Würde man bei herkömmlichen Kreditinstituten einen Kreditantrag stellen, dann wären die Erfolgsaussichten wohl alles andere als rosig. Ganz anders stellt sich die Situation bei, sogar zinslosen, Krediten vom Staat dar. Hier werden die Vergaberichtlinien in der Regel etwas großzügiger ausgelegt.
Das hängt, nicht zuletzt, auch mit der im Sozialgesetzbuch festgelegten Verpflichtung der zuständigen Behörden zur Vergabe solcher Mikro-Darlehen für den, wie es heißt, unabweisbaren Bedarf zusammen. Demnach muss einem Antragsteller, bei Einbringung eines entsprechenden Nachweises, durch Geldleistung oder auch durch Sachleistung schnell und unbürokratisch geholfen werden.
Die Rückerstattung des gewährten Darlehens/Sachleistung erfolgt im Anschluss durch die Aufrechnung kleiner Raten an die Regeleistung. Im Normalfall sieht der Gesetzgeber hier eine Rückzahlungssumme von ca. zehn Euro pro Hundert Euro gezahlter Regelleistung vor. Das Ableisten kleinerer Raten ist von Fall zu Fall möglich, bedarf aber einer individuellen Vereinbarung.
Nüchtern betrachtet bietet ein solch zinsloses Darlehen vom Staat eine seriöse Möglichkeit, um in berechtigten Notsituationen handlungsfähig zu bleiben und nicht bei der Suche nach einem Kredit an dubiose Geschäftemacher zu geraten, durch die sich die eigene Lebenslage anschließend nur noch weiter verschlechtert.
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| Nicht mehr lange und dann kehren die Bankrotteure Deutschlands auf ihre Regierungsbänke im Deutschen Bundestag zurück und starten Ihren Großangriff auf den Geldbeutel der Steuerzahler. Es ist geradezu ein Hohn, wie die Pleitegeier und wohl größten Geldverschwender aus Berlin, die Bevölkerung zur Sparsamkeit und Enthaltsamkeit mahnen.
Noch um einiges absurder werden diese Appelle, wenn man einen Blick auf die geplanten bundesweiten Projekte wirft, für die mit fast schon dreister Selbstverständlichkeit viele Milliarden an Steuergeldern verschwendet werden.
So ist der Neubau des Stadtschloss in Berlin Mitte (552 Millionen Euro geplante Kosten!) für die verantwortlichen Politiker immer noch nicht vom Tisch. Und das, obwohl sich bei einer Forsa-Umfrage mehr als 80 % der befragten Berliner gegen einen Neubau des umstrittenen Projekts ausgesprochen hatten.
Der Bau der Elbphilharmonie in Hamburg wurde zum Baubeginn im Jahr 2007 mit einem Kostenvolumen von 114 Millionen Euro veranschlagt. Die Fertigstellung war für dieses Jahr, also 2010 geplant. Mittlerweile sind die Gesamtkosten auf über 503 Millionen Euro angestiegen, von denen mindestens 323 Millionen Euro aus Steuergeldern finanziert werden und der Zeitpunkt der Fertigstellung wurde auf das Jahr 2013 korrigiert. Dort ist inzwischen alles aus den Fugen geraten und die Schuldzuweisungen werden sich quasi gegenseitig um die Ohren geschlagen. Doch das nutzt jetzt alles nichts mehr, denn das Prestigeobjekt „Elbphilharmonie“ muss um jeden Preis fertig gestellt werden.
In Frankfurt am Main soll die Altstadt neu errichtet werden. Verlässliche Zahlen über die Baukosten liegen noch im Dunkeln und das, obwohl bereits im Frühjahr 2011 mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Man kann sich also vorstellen dass auch ihr viele 100 Millionen Euro anfallen werden. Die schwarz-grüne Koalition in Hessen möchte für dieses Vorhaben möglichst viele, private Investoren mit ins Boot holen. Wie hervorragend das daneben gehen kann zeigt das Projekt „Erlebnisregion Nürburgring“, an dem das Land Rheinland-Pfalz, nach den teils kriminellen Machenschaften privater Investoren, über 300 Millionen Euro an Steuergeldern verschleudert hat.
Und auch über das in Europa einmalige Deutsche Branntweinmonopol werden wohl weiterhin Steuermillionen verbrannt werden. Auf Drängen der Bundesregierung plant die EU-Kommission bereits die Verlängerung des besagten Monopols bis zum Jahr 2017. Durch den staatlich garantierten Ankauf von unrentablen Agraralkohol wird den Schnapsbrennereien das künstliche Überleben gesichert. Dieses Brandweinmonopol kostet den Steuerzahler jährlich rund 80 Millionen Euro und ist in Zeiten von katastrophalen Haushaltszahlen ein absolut unhaltbarer und unverantwortlicher Zustand.
Womit der Steuerzahler im einzelnen rechnen kann, um diese und andere absolut sinnfreien Ausgaben zu tragen, möchten wir anhand nur einiger Beispiele im folgenden auflisten:
-Erhöhung der Arbeitslosenversicherung: 3 %
-Bettenabgabe! (Hotelgewerbe / Nordrhein-Westfalen)
-Flugsteuer: zwischen 9 – 40 Euro! (vielleicht auch mehr)
-Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren!
-Anhebung der Hundesteuer!
-GEZ-Zwangsabgabe! (auch ohne Empfangsgeräte!)
-Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf bis zu 5 Prozent!
-Erhöhung der Grundsteuer im zweistelligen Prozentbereich!
-Erhöhung der Müll- und Abwassersteuer sowie der Zweitwohnungssteuer!
-Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge!
-Erweiterung der Lkw-Maut auch auf vierspurigen Bundesstraßen!
-Streichung der angekündigten Senkung des Beitrages für die Rentenversicherung!
-Neuerliche Erhöhung der Strompreise auf Grund des Umverteilens der Solar-Subventionen (Erneuerbare – Energien - Gesetz) auf die Verbraucher (mindestens 70 Euro jährliche Mehrbelastung für den Durchschnittshaushalt)
...usw. usw. usw.
Ach ja: Die Grünen plädierten in ihrem Programm zur Bundestagswahl 2010 zu dem für eine, wie es hieß, „zeitlich befristete, einmalige Vermögensabgabe“. Was man jedoch von solch einer zeitlich befristeten und einmaligen Abgabe zu halten hat, kann man sehr schön dem Beispiel „Solidaritätszuschlag“ entnehmen. Auch dieser war lediglich als befristete Sonderabgabe angekündigt (5,5 % Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer) und hat sich bis heute im deutschen Steuersystem etabliert.
Man darf also gespannt sein, was sich unsere „Interessenvertreter“ in der nächsten Zeit noch alles für Gemeinheiten einfallen lassen. | |
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| Schon wenige Wochen nach Einführung des neuen Pfändungsschutzkontos wird deutlich, dass die Bundesregierung bei der entsprechenden Gesetzgebung einzig und allein an die Entlastung der Gerichte und in keinster Weise an die Bedürfnisse der Bevölkerung, die Sie ja vorgibt zu vertreten, gedacht hat.
Wer Böses denkt würde fast vermuten, dass sich die verantwortlichen Regierungsmitglieder mit der der Finanzlobby gemütlich bei Kaffee und Kuchen zusammengesetzt haben, um dieses P-Konto-Gesetz gemeinsam zu gestalten.
Die Gesetzgebung rund um das P-Konto ist nämlich dermaßen wässrig, dass man es nur mit sehr viel Mühe als einen Akt sozialer Nächstenliebe gegenüber dem geschätzten Verbraucher verkaufen kann. Den Banken wurden bei der Vorgehensweise, beziehungsweise der Handhabung eines P-Kontos überhaupt keine gesetzlichen Spielregeln vorgegeben, an denen sich diese zu halten hätten.
Und was machen die Banken daraus? Die nehmen den Querpass der Bundesregierung dankend an und Stürmen in fast unverschämter Weise in Richtung Gebührenerhöhung für ein Konto, das nur dafür gedacht ist den jeweils betroffenen Menschen das letzte bisschen Existenz zu sichern. Dabei scheinen die hohen Herren der Geldlobby die Möglichkeit auszuschließen, dass auch ein solcher Kunde, noch vor kurzer Zeit und über seine Steuergelder, die Existenz des Bankensystems mitfinanziert und damit gerettet hat.
Der für dieses Gesetz verantwortliche Regierungsapparat hat auch einfach mal vorausgesetzt, dass die Solidarität im Volke so groß sei, dass sich jeder ein P-Konto einrichten lassen würde, um den Banken das Berechnen von Extragebühren zu erschweren. Leider ist das Einrichten eines P-Kontos bei fast jeder Bank und unabhängig von der eigenen Bonität, mit einer kompletten, finanziellen Entmündigung verbunden. So werden Überziehungskredite gekündigt, Kredit- und Geldkarten eingezogen und in vielen Fällen auch der Zugriff auf das Onlinebanking verwehrt. Wer lässt sich in einem solchen Fall also ein solches P-Konto einrichten, wenn es nicht wirklich sein muss?
Der Auftritt von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kann diesbezüglich wohl auch nur als eine schlechte Provinzposse bezeichnet werden. Nachdem verschiedene Banken und Sparkassen horrende Gebühren für das Einrichten und führen eines P-Kontos festgelegt haben, schaltete sich die Bundesverbraucherministerin jetzt nämlich ein, um sich heroisch auf die Seite der ihr anvertrauten Personengruppe zu schlagen.
So stellte sie äußerst pfiffig fest, dass sich der Alltag ohne ein Girokonto kaum mehr organisieren lässt und forderte deshalb, dass die Geldinstitute das neue P-Konto gebührenfrei führen- oder zumindest keine Aufschläge auf die normalen Kontoführungsgebühren verlangen sollten.
Das Bild der Bundesverbraucherministerin, die auf einem weißem Roß und in blinkender Rüstung daher geritten kommt um sich für den sozial angeschlagenen Bürger stark zu machen, ist in diesem Zusammenhang gelinde gesagt eine Farce. Denn hätte man bei der Gesetzgebung nicht so (gewollt?) stümperhaft gearbeitet, dann wären solche Auftritte und Ansagen gar nicht von Nöten gewesen.
Man muss sich zudem die Frage stellen, ob es nicht Sinn gemacht hätte, einfach per Gesetz zu verfügen, dass in Zukunft jedes Girokonto einen eingebauten Pfändungsschutz in bestimmter Höhe beinhaltet. Von Pfändung betroffenen Personen könnten sich diesen fixen Sockelbetrag bei bestehendem Bedarf (Unterhaltspflichten, gesundheitlicher Mehraufwand etc.) durch Bescheinigungen entsprechend erhöhen lassen.
Diese Gesetzgebung hätte den Banken und Sparkassen komplett den Wind aus den Segeln genommen. Doch bedauerlicherweise muss so ein weiteres Mal angenommen werden, dass die Politik beim ausarbeiten ihrer Gesetze nicht frei von äußeren Einflüssen, welcher Art auch immer, agieren kann.
Leider ist zudem auch immer noch nicht bekannt, beziehungsweise gibt es keine festen Strukturen, welches Geldinstitut nun welche Gebühren für ein P-Konto erhebt. Nach eigenen Recherchen und Aussagen von Verbrauchern in diversen Foren, gibt es innerhalb spezieller Bankengruppen sogar regionale Unterschiede. Auf dieser Basis ist eine seriöse Aussage darüber leider nicht möglich. Wir werden aber weiter daran arbeiten, eine Liste zu erstellen, an der man klar erkennen kann, welche Bank nun welche Gebühren für das P-Konto erhebt. | |
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