Pfändungsschutz-Konto

 

Pfändungsschutz-Konto ab dem 01.07.2010

Pfändungsschutz-Konto ab dem 01.07.2010 - Konto, Geld, Verbraucher, Pfändungen, Gläubiger, Pfändungsschutzkonto, monatlicher Grundbetrag, Unterhaltspflichtige, Kontopfändung, geschützter Betrag, Schutzbetrag, Girokonto, Pfändungsschutz-Konto, Verbraucherschützer, Kreditwürdigkeit, Schuldner, Ratenkredite, RatenkäufeIn Zukunft soll das Konto und damit das Geld von Verbrauchern besser vor Pfändungen durch eventuelle Gläubiger geschützt werden. Ab dem 1. Juli 2010 besteht per Gesetz jedem Verbraucher das Recht auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto zu, auf dem ein monatlicher Grundbetrag von 985,15 Euro gesichert wird. Dieser geschützte Betrag steigt bei unterhaltspflichtigen Verbrauchern auf insgesamt 1200 Euro an.

Damit haben Gläubiger in Zukunft keine Möglichkeit mehr, auf das Geld der säumigen Verbraucher, welches den angegebenen Schutzbetrag unterschreitet, durch eine Kontopfändung zu zugreifen. Jeder Verbraucher hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2010 einen Anspruch darauf, sein übliches Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto umwandeln zu lassen.

Aus dem Kreis der Verbraucherschützer wird dem Bankkunden mit gesunden Finanzen allerdings davon abgeraten Ihr bestehendes Konto umzuwandeln, da eine solche Handlung die eigene Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen könnte. Nichtsdestotrotz stärkt das neue Gesetz die Rechte der Schuldner gegenüber ihren Gläubigern. Letztere werden sich in Zukunft, bei der Vergabe von Ratenkrediten oder Ratenkäufen, noch gewissenhafter verhalten müssen.

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