Pfändungsschutz-Konto Pfändungsschutz-Konto
ab dem 01.07.2010 In
Zukunft soll das Konto und damit das Geld von Verbrauchern besser vor Pfändungen
durch eventuelle Gläubiger geschützt werden. Ab dem 1. Juli 2010 besteht
per Gesetz jedem Verbraucher das Recht auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto
zu, auf dem ein monatlicher Grundbetrag von 985,15 Euro gesichert wird. Dieser
geschützte Betrag steigt bei unterhaltspflichtigen Verbrauchern auf insgesamt
1200 Euro an.
Damit haben Gläubiger in Zukunft keine Möglichkeit mehr,
auf das Geld der säumigen Verbraucher, welches den angegebenen Schutzbetrag
unterschreitet, durch eine Kontopfändung zu zugreifen. Jeder Verbraucher hat
mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2010 einen Anspruch darauf, sein
übliches Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto umwandeln zu lassen. Aus dem Kreis der Verbraucherschützer wird dem
Bankkunden mit gesunden Finanzen allerdings davon abgeraten Ihr bestehendes
Konto umzuwandeln, da eine solche Handlung die eigene Kreditwürdigkeit negativ
beeinflussen könnte. Nichtsdestotrotz stärkt das neue Gesetz die Rechte der
Schuldner gegenüber ihren Gläubigern. Letztere werden sich in Zukunft, bei der
Vergabe von Ratenkrediten oder Ratenkäufen, noch gewissenhafter verhalten
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